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- Betriebliche Altersversorgung
Über mich
Die Kanzlei für betriebliche Altersversorgung ist eine der wenigen hochspezialisierten Kanzleien, die ausschließlich die komplexen Rechtsfragen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) bearbeitet. Die bAV gründet auf dem Arbeitsrecht und führt zu finanzmathematischen Fragestellungen, die sich im Gesellschafts-, Insolvenz-, Versicherungs- und Steuerrecht auswirken, so dass die Grenzen des Fachgebietes Arbeitsrecht deutlich überschritten werden.
Die Kanzlei berät Geschäftsführer, Steuerberater, Betriebsräte. Dabei erstellt sie Gutachten, führt Rechtsstreitigkeiten durch oder tritt als Mediator auf. Dabei ist sie immer bemüht, Lösungen zu schaffen, die von beiden Seiten akzeptiert werden. Zudem unterstützt sie Steuerberater bei der Neuordnung von Pensionszusagen von behGGF. Dabei werden Rechtsfragen ausfolgenden Gebieten beantwortet:
1. Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht
- Tätigkeit als Sachverständiger des Betriebsrates zur Neuordnung der bAV
- (Sammel-)Klagen gegen den früheren Arbeitgeber nach einer Betriebsschließung iS bAV
- Klagen gegen den Arbeitgeber wegen Verschlechterung der Rentenberechnung durch Haus-Tarifverträge
- Neuordnung und Transparenz eines alten Versorgungswerkes nach einem Betriebsübergang oder Wechsel des Eigentümers
- Haftung des Arbeitgebers für Kürzungen von Leistungen aus Direktversicherungen oder einer Pensionskasse
- Abwehr von Rentenkürzungen wegen fehlerhafter Auslegung von alten Versorgungsordnungen
- Gestaltung von Versorgungsordnungen und Entgeltumwandlungsvereinbarung zur Umsetzung des Betriebsrenten-Stärkungsgesetzes 2020
- Durchsetzung von Anpassungen von Betriebsrenten gem. § 16 Abs. 1 BetrAVG
2. Gesellschafts- und Steuerrecht
- Bewertung und Neuordnung von Pensionsverpflichtungen bei Familiengesellschaften zur Auseinandersetzung der Gesellschafter
- Übertragung von Pensionsverpflichtungen an Dritte wegen Liquidation einer GmbH
- Abwehr einer Steuernachzahlung infolge einer Betriebsprüfung wegen Fehler bei der Formulierung der Pensionszusage
- Änderung der Pensionszusage von Gesellschafter-Geschäftsführern zur Verbesserung der Bilanzstruktur insb. bei Familiengesellschaften
- „Ausstieg“ aus einer Gruppen-Unterstützungskasse
- Coaching des Vorstandes zur Führung einer firmeneigenen Unterstützungskasse
- Überprüfung der rechtlichen Grundlagen einer "angeschafften" Pensionsrückstellung nach Kauf eines Teil-Betriebes
3. Insolvenzrecht
- Eintrittspflicht des PSVaG für Minderheitsgesellschafter und Familienangehörige
4. Versicherungsrecht
- Abwehr von Sonderzahlungen an eine notleidende Pensionskasse
- Neuordnung des Pfandrechtes nach Wechsel einer Rückdeckungsversicherung
- Auszahlung einer Rückdeckungsversicherung trotz Pfandrecht
- Neuordnung von Kollektivrahmenverträgen
- Rentenzahlung an Minderheitsgesellschafter nach Insolvenz des Arbeitsgebers und Ablehnung des PSVaG für Unterstützungskassen-Zusagen
5. Unterstützung von Kollegen wegen fehlerhafter Urteile i.S. Pensionszusagen
In Berufungs- / Revisionsverfahren gegen Urteile der Arbeitsgerichte / der LAG sowie der Kölner Gerichte gegen den PSVaG bzw. gegen Bescheide der Finanzämter / Urteile der Finanzgerichte
Unsere Bewertungen zur Handels- und Steuerbilanz gestalten wir u. a. mit den Aktuaren der HEUBECK AG. Sonstige Rechtsfragen lösen wir mit der internationalen Kanzlei GURLAND und anderen erfahrenen Kollegen.
Nach einer wissenschaftlichen Ausbildung im Arbeits-, Versicherungs-, Wirtschafts- und Steuerrecht verfügt mein Team über langjährige Erfahrung im bAV-Bereich. Mein persönlicher Werdegang führte mich - nach dem Studium und der Promotion an der Universität Freiburg - als Syndikusanwalt zunächst zum Arbeitgeberverband, dann zum ehemaligen Gerling-Konzern, dem Spezialisten für die bAV, und danach ins kaufmännische Interimsmanagement. Seit 2010 berät die Kanzlei für betriebliche Altersversorgung zeitnah, nachvollziehbar, vertrauensvoll und kostengünstig.
Meine Rechtstipps zur betrieblichen Altersversorgung finden sich u. a. im Anwalts-Praxishandbuch für Arbeitsrecht im Deubner Verlag, da ich seit dem Jahr 2020 zu den Mitautoren gehöre. Das Honorar der Kanzlei berechnet sich nach dem RVG. Sofern ein Stundensatz vereinbart wird, beträgt dieser 315,00 € netto. Das Budget richtet sich nach dem Umfang der Tätigkeit, den die Kanzlei zu Beginn der Tätigkeit einschätzen wird.
Sprachen
- Deutsch
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- Englisch
Rechtstipps 12
Muss mein ehemaliger Arbeitgeber selbst die Rente anpassen, wenn die Pensionskasse nicht zahlt?
12.12.2018Abfindung von einer Betriebsrente / einer Pension
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Kontaktdaten von Dr.jur. Horst Metz
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